Gesetzliche Dokumentation und Schutz
Vor langer Zeit wurde das Geschäft in der Kunstwelt mit einem Handschlag besiegelt. Nicht das diese Geschäfte immer wirklich klug waren, aber es steht sicher besonders in der heutigen komplizierten Welt außer Frage, jetzt wo speziell die Kunst zunehmend teurer geworden ist.
Kunstsammler und Anleger müssen auf den besten Methoden bei der Verwaltung ihrer Kunst geschäfte bestehen,einschließlich der Verhandlung der richtigen gesetzlichen Dokumentation bei derDurchführung der Kunsttransaktion.
AUFEN UND VERKAUFEN DER KUNST
Wenn Sammler Arbeiten der schönen Kunst kaufen oder verkaufen, müssen sie sicher sein, daß sie Ihre Absichten dokumentieren
Nicht länger sind Kurzformrechnungen die durch eine Gallerie oder einem Kunsthändler ervorgelegt werden ausreichend um die Übertragung des Titel seines Kunstwerks richtig zu dokumentieren.
Vielmehr enthält eine Verkaufsvereinbarung, die durch einen Kaufvertrag besiegelt ist, die richtigen Darstellungen und Garantien vom Verkäufer einschließlich der Ergebnisse der Echtheit, und des Titels des Kunstwerks, Vorkehrungen hinsichtlich des Verlustrisikos und der Versicherungsbedingungen, der Verbindlichkeit für Steuern, Abgaben, Zoll und Komissionen und Schadensersatz bie Brüchen. Das alles muß unter Geschäftspartnern verhandelt und abgestimmit werden.
KÜSTGEGENSTÄNDE DIE AN GALERIEN, KUNSTMESSEN PRIVATEN HÄNDLERN ANVERTRAUT WERDEN
die Arbeiten an Galerien übergeben, haben sind in
Sammler, die Arbeoten an Galerien übergeben haben, sind in der Vergangenheit mit einem kleinen Betrag als Verkaufserlös zufrieden gewesen, ohne sich zu bemühen, ihre Interessen an den übergebenen Arbeiten gegen die Drittgläubiger der Galerie zu schützen. Jacobs und Morawska stellen sicher, dass eine korekter Vertrag zwischen dem Absender und dem Empfänger ausgehandelt wird, das notwendige Pfandrecht dem Empfänger zugeführt und aller Schriftverkehr mit Regierungsbehörden angefordert wird,um die Existenz der Lieferung zu dokumentieren.
Außerdem stellen wir sicher, dass die Bedingungen der Lieferung wie die Zeitangabe, der Verkaufspreis, die verfügbaren Preisnachlässe und die Verantwortung für Ausgaben alle in der Lieferungsvereinbarung richtig beschrieben werden.
ÜBERLASSEN DER KUNST AN VERSTEIGERUNGSHÄUSER.
Wenn ein Kunstobjekt zum Verkauf an ein Versteigerungshaus übergeben wird, wird das Versteigerungshaus immer Zahlungsbedingungen anbieten, die geringer sind als das,was sie bereitwillig geben.wollen. Es gibt eine lange Liste von Punkten, die mit jedem Versteigerungshaus zu verhandeln sind, die aber von keinem der Versteigerungshäuser selbst dem Versender zur Verfügung gestellt werden, wenn sie nicht wissen, was man verlangen kann.
Jacobs und Morawska weiß aus seiner langen Erfahrung, welche Zugeständnisse die Versteigerungshäuser weltweit in der Vergangenheit gemacht haben und ist so in einer einzigartigen Position, sie im Auftrag aller unserer Kunden zu fordern.
MUSEUMSLEIHGABE
Wenn jemand ein Kunstwerk von einem Museum ausleiht, wird das Museum normalerweise die Standardkreditform verwenden, die dem Museum vollen Schutz gewährt, während sie dem Ausleihenden nur minimalen Schutz zur Verfügung stellt. Um seinem Clientel den notwendigen Schutz zu gewähren, haben Jacobs und Morawska einen gesetzlich geschützten Zusatzvertrag entwickelt zur Verwaltung von Kunstleihgaben,die Kunstausleiher zum Schutz in Übereinstimmung mit den heutigen besten Methoden ausstatten und die für Museen allgemein annehmbar sind.
LAGERUNG VON ARBEITEN IN AUKTIONSHÄUSERN
Die Lagerung eines Kunstwerkes in einem Auktionshaus schafft eine Beziehung mit einem Deponenten, die in der Form einer Abmachung der Lagerung/Aufsicht dokumentiert werden muss. Jacobs und Morawska sind erfahren im Vermitteln solch einer Abmachung, um die angemessene Einrichtung der Lagerung für wertvolle Kunstwerke und andere Kostbarkeiten richtig zu gewähleisten.
Auf grund derErfahrungen in der Vergangenheit bieVerhandlungen mitgroßen Auktionshäusern in der Welt, wissen Jacbs & Morawska, welche Zugeständnisse die Autionshäuser in der Vergangenheit gemacht habe und das ist die eizigartige Position, um diese im Namen aller Kunden zu fordern.
Bei der gesetzlichen Dokumentation und Geschäften arbeitet Jacobs & Morawska mit einem der führenden Rechtsanwälte für Kunst in der Welt, ENRIQUE LIBERMAN zusammen, der unsere Kunden mit den besten Dienstenleistungen versorgt, möglichst in Übereinstimmung mit den besten Bedingungen für den Kunstmarkt und für Steuerabgagen.